Sie benötigen zur Genehmigung Ihres Bauvorhabens ein Naturschutzfachliches Gutachten?
Für die Umsetzung von Vorhaben sind naturschutzfachliche Gutachten erforderlich, bei denen ein Eingriff in Natur und Landschaft nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§§ 14-15 BNatSchG) stattfindet. Im Interesse der Allgemeinheit wird eine fachliche Prüfung durchgeführt, bei der die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes beschrieben und bewertet werden. Zusätzlich wird die Erheblichkeit des Eingriffs ermittelt und entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abgeleitet.
Bei der Erstellung des Gutachtens setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit und den Dialog mit allen Beteiligten. Unser Ziel sind praktikable und nachhaltige Lösungen, die sowohl dem Naturschutz als auch der Land- und Forstwirtschaft gerecht werden. Dank unseres hervorragenden Netzwerks zu allen zentralen Akteuren des ländlichen Raums und unserer langjährigen Expertise garantieren wir eine zügige und zuverlässige Fertigstellung der Unterlagen. Sprechen Sie uns gerne an!
