Wir beraten Sie gerne bei der Wahl geeigneter Natur- und Artenschutzmaßnahmen!
CEF- und FCS-Maßnahmen nach § 44 Abs. 5 bzw. § 45 Abs. 7 BNatSchG)
Sie haben eine Artenschutzauflage, vorgezogene und funktionssichernde Maßnahmen (CEF) oder langfristige, übergeordnete Maßnahmen zur Bestandssicherung (FCS) durchzuführen? Auch hierbei helfen wir Ihnen gerne weiter!
Produktionsintegrierte Artenschutzmaßnahmen (PIK)
Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten verdanken ihr Überleben unserer Kulturlandschaft – vorausgesetzt, land- und forstwirtschaftliche Flächen werden entsprechend bewirtschaftet. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, ohne jedoch produktives Agrarland dauerhaft zu entziehen, ermöglichen PIK-Maßnahmen die Integration von Naturschutz direkt in die aktive Bewirtschaftung.
