Fachbeitrag Naturschutz
Der Fachbeitrag Naturschutz ist für die Umsetzung von Vorhaben erforderlich, bei denen ein Eingriff in Natur und Landschaft nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§§ 14-15 BNatSchG) stattfindet. Im Interesse der Allgemeinheit wird eine fachliche Prüfung durchgeführt, bei der die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes beschrieben und bewertet werden. Zusätzlich wird die Erheblichkeit des Eingriffs ermittelt und entsprechende Kompensationsmaßnahmen abgeleitet.
Hierfür wird zunächst der aktuelle Zustand der sogenannten Schutzgüter (Klima, Boden, Wasser, Landschaft, Arten und Biotope) auf den betroffenen Flächen erfasst. Anschließend werden die Auswirkungen des Eingriffs durch das Vorhaben auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt. Negative Effekte müssen entweder vermieden oder kompensiert werden. Es werden Maßnahmen vorgeschlagen, welche die negativen Folgen auf die Schutzgüter vermeiden oder ausgleichen. Abschließend werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der Kompensation bewertet.
Zusammengefasst beinhaltet der Fachbeitrag Naturschutz Ausführungen zum geplanten Vorhaben (Ort, Umfang, zeitlicher Ablauf etc.) sowie die Beschreibung und Bewertung des aktuellen Zustandes der einzelnen Schutzgüter.