Ein Ökokonto beschreibt das Prinzip einen Ausgleich zu schaffen, bevor ein Eingriff stattgefunden hat. Hierbei werden gemeinsam mit den Eigentümern, Bewirtschaftern und Naturschutzbehörden Maßnahmen auf zur Verfügung gestellten Flächen geplant und umgesetzt. Die Flächen werden anschließend bei der Unteren Naturschutzbehörde aktenkundig gemacht und in ein Ökokonto gebucht. Dadurch entsteht eine positive Bilanz auf dem „Ausgleichs-Konto“. Eingriffsverursacher können nun bei einem Eingriff in Natur und Landschaft auf diese Flächen zugreifen und das positive Guthaben nutzen. Die Attraktivität einer Ökokontofläche für den Eingriffsverursacher wird auch insbesondere durch die Zeitersparnis bei einer solchen Zubuchung hervorgerufen.
Sind bereits Flächen für ein naturschutzfachliches Maßnahmenkonzept vorgesehen und abgesprochen, jedoch noch nicht umgesetzt, so werden diese als Ökopool bezeichnet. Bei Eingriffen können diese Flächen den Eingriffsverursachern zur Kompensation zur Verfügung gestellt werden; eine offizielle Anerkennung ist jedoch noch einzuholen.
Als Stiftung haben wir sowohl Ökopoolflächen als auch abrufbare Ökokonten, die für Ihre Kompensation zur Verfügung stehen.
Sollten Sie uns als Landwirt oder Grundstückseigentümer Flächen zur Verfügung stellen wollen, beraten wir Sie gerne.